Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden.
Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:
Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages. Was leistet der Vertrag?
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