Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten. Bei Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sind hierdurch die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes versichert. Zwar kommen die gesetzlichen Kassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten. |
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